"Hergestellt in Österreich" - und woher kommen die Zutaten?
Angaben wie "Hergestellt in Österreich" oder "Produziert in Österreich" sind bei Lebensmitteln streng geregelt (über die "Lebensmittelinformationsverordnung" - LMIV), bei Futtermitteln leider nicht (Futtermittel-Verordnung 767/2009).
Was bedeutet "Hergestellt in Österreich"?
Die Angabe sagt aus, dass der letzte wesentliche Verarbeitungsschritt in Österreich stattgefunden haben muss (also nur in AT verpackt reicht nicht aus). Sie sagt jedoch nicht automatisch etwas über die Herkunft der Rohstoffe aus. Aber, wenn das Ursprungsland der Primärzutat (also jene Zutat, die mengenmäßig am meisten enthalten ist oder die der Verbraucher üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels verbindet) nicht dasselbe ist wie das “Hergestellt in …”, muss ebenfalls die Herkunft der Primärzutat angegeben werden. Dies ist verpflichtend bei Lebensmitteln.
Lebensmittel vs. Futtermittel – der Unterschied
In der Futtermittel-Verordnung gibt es leider keine direkte Entsprechung zur Primärzutat-Herkunftsregel aus dem Lebensmittelrecht. Das bedeutet, dass für Futtermittel die Herkunftsangabe nicht verpflichtend ist, außer man wirbt aktiv damit. Es kann z.B. “Hergestellt in Österreich” angegeben sein, die Primärzutat darf aber, ohne weiterer Kennzeichnung, z.B. aus einem Nicht-EU-Land stammen. Auch bei Bio-Futtermitteln ist das nicht verpflichtend. Dadurch können Produkte leicht den Eindruck erwecken “österreichisch” zu sein, obwohl die Hauptrohstoffe importiert wurden.
Wir finden das unzureichend und stehen für mehr Transparenz im Futtermittelrecht. Ganz gleich ob für Mensch oder Tier, Konsument:innen haben unserer Meinung nach das Recht auf Herkunftstransparenz.
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